Warum soll ich einen Hinweis abgeben?

Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken, die das Unternehmen gefährden. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken, damit wir handeln können, möglichst noch bevor ein Schaden entsteht.

Was kann ich melden?

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit unserem Geschäft oder einem unserer Kunden oder Lieferanten bestehen.

Kann ich einen anonymen Hinweis geben und dennoch eine Rückmeldung erhalten?

Ja, Sie können einen anonymen Hinweis geben, aber es besteht dann keine Möglichkeit, dass wir Sie kontaktieren und auf dem aktuellen Stand des weiteren Vorgehens informieren.

Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.

Auf welche Weise prüft unser Unternehmen meine Hinweise?

Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die Ombudsfrau, ob eine Untersuchung erforderlich ist. Eine Untersuchung kann durch interne oder externe Untersuchungsspezialisten durchgeführt werden. Falls andere Stellen als die Ombudsfrau für das von Ihnen gemeldete Problem zuständig sind oder zu involvieren sind, wird Ihre Meldung an die betreffende Abteilung weitergegeben.

Personen, die eines Verstoßes verdächtigt werden, wird gegebenenfalls die Möglichkeit gegeben, zu den in Ihrer Meldung beschriebenen Umständen Stellung zu nehmen. Wenn Sie Ihren Namen angegeben haben, jedoch nicht möchten, dass die an einem mutmaßlichen Verstoß beteiligten Personen diesen erfahren, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Meldung mit. Erforderlichenfalls werden die von Ihnen gemeldeten Informationen an staatliche Behörden weitergegeben.

Falls Sie Ihre Kontaktdaten angeben haben, werden Sie über den Progress Ihrer Meldung und über den Abschluss der Angelegenheit informiert. Aus Gründen des Datenschutzes und anderen rechtlichen Gründen kann das Unternehmen Ihnen keine Details zum Untersuchungsergebnis bzw. den ggf. gezogenen Konsequenzen nennen.

Was mache ich, wenn ich Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt bin?

Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die nach bestem Wissen einen Hinweis auf einen Verstoß abgegeben hat, sind strikt untersagt. Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, melden Sie dies bitte an die Ombudsfrau, damit wir entsprechend reagieren können. Vergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf Hinweise, die nach bestem Wissen abgegeben wurden, können über „Hinweis geben“ unter der letzten Kategorie (Sonstiges oder strafbares oder ordnungswidriges Verhalten) gemeldet werden. Wenn Sie jedoch wissentlich falsche oder irreführende Informationen bereitstellen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

 

HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (gesetze-im-internet.de)